Hinsichtlich Unterrichtsausfalls bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen (z. B. Hochwasser, Glatteis/Schneefall, Windbruch) ist grundsätzlich von § 33 Abs. 5 der Übergreifenden Schulordnung auszugehen.
⇒… (5) Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.
Gleichzeitig gilt bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen für die Eltern unserer Schule:
⇒ Sollte der Bustransport morgens ausfallen und Sie bringen Ihr Kind zur Schule, holen Sie es bitte mittags ab. Eine Wiederaufnahme des Bustransportes im Laufe des Tages ist nicht gewährleistet.
⇒ Sollte es erst im Laufe des Vormittags zu außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen kommen, gehen Sie bitte auch davon aus, dass der Bustransport mittags entfällt und Sie Ihr Kind abholen müssen.