Sekretariat: (02687) 929183

Steinstraße 3, 56593 Horhausen

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Unsere Eltern

Elternhaus und Schule tragen eine gemeinsame Verantwortung für die Erziehung, Entwicklung und Bildung unserer Kinder. Nur wenn wir GEMEINSAM an einem Strang (in die gleiche Richtung!) ziehen, können wir dieser Verantwortung gerecht werden. Daher lädt das gesamte Kollegium Sie herzlich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ein.

Wir freuen uns, dass wir auch in diesem Schuljahr wieder sehr aktive Elternvertreter in den Gremien Schulelternbeirat, Förderverein und als KlassenelternsprecherInnen haben.

Wichtige Elterninfos

ENGLISCH

An der Glück auf! Grundschule wird ab dem SJ 2024/ 25 in Stufen 2-4 Englisch unterrichtet. Es handelt sich dabei nicht um Englisch-Unterricht im herkömmlichen Sinne (also mit Vokabeln, Grammatik etc.), sondern es geht hauptsächlich darum, die Kinder mit viel Spaß und spielerisch an die Fremdsprache heranzuführen. Der Lernfortschritt wird in einem Portfolio dokumentiert.

Ab dem SJ 2026/27 wird Englisch nur noch in den Stufen 3 und 4 unterrichtet, dafür aber 2 Stunden pro Woche. Das Portfolio entfällt dann.

HAUSAUFGABEN

…sind ein ständiges und teilweise leidvolles Thema für viele Kinder und Eltern. Hausaufgaben haben oft erhebliche Auswirkungen auf den „häuslichen Frieden“ und sorgen immer wieder für Stress und Ärger.

Als Grundlage der Gesetzestext unserer Grundschulordnung § 38:

Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sind dem Alter und dem Leistungsvermögen der Schüler anzupassen. In der Regel soll bei einer durchschnittlichen Arbeitsweise in den Klassenstufen 1 und 2 für das Anfertigen der Hausaufgaben nicht mehr als eine halbe Stunde, in den Klassenstufen 3 und 4 nicht mehr als eine Stunde benötigt werden.

Natürlich kann es im Ausnahmefall mal länger dauern. Kommt es allerdings (fast) täglich vor, müssen wir gemeinsam an einer Lösung suchen!

Schauen Sie JEDEN TAG ins Hausaufgabenheft. Dort finden sich neben den eigentlichen Hausaufgaben mitunter auch Mitteilungen der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Hausaufgaben wirklich erledigt. Im Zweifelsfall rufen Sie bei Mitschülern oder der Lehrerin / dem Lehrer an.

Nicht immer können am Vormittag alle Hausaufgaben auf Richtigkeit kontrolliert werden, da dies einfach zu viel Zeit benötigen würde. An diesem Punkt sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Hausaufgaben durch und sprechen Sie über Fehler. Zeigen Sie generell Interesse für das, was in der Schule passiert. Ihr Kind wird es Ihnen danken! Sind Sie der Meinung, dass Ihr Sohn / Ihre Tochter etwas überhaupt nicht verstanden hat, setzen Sie sich mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer in Verbindung.

Leistungsnachweise

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die seit vielen Jahren bestehende Grundschulordnung GRUNDLEGEND überarbeitet. Auch wenn sie den Schulen noch nicht in endgültiger – und somit rechtverbindlicher – Form vorliegt haben wir vom Ministerium eine verbindliche Regelung im Bereich der Klassenarbeiten erhalten, die wie folgt aussieht:

Deutsch:

  • 2 schriftliche Leistungsnachweise im Bereich „Richtig schreiben“ (Diktate)
  • 2 schriftliche Leistungsnachweise im Bereich „Texte verfassen“ (Aufsätze)
  • 2 schriftliche Leistungsnachweise im Bereich „Leseverständnis“
  • 2 schriftliche Leistungsnachweise im Bereich „Sprache untersuchen“

Mathematik:

  • 4 schriftliche Leistungsnachweise unter Beachtung der Teilbereiche Geometrie, Zahlen und Rechnen, Sachrechnen und Größen

 

UNTERRICHTSMATERIALIEN

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind alle benötigten Bücher und Materialien hat. Schauen Sie regelmäßig in den Ranzen und „misten“ diesen in bestimmten Intervallen aus.

ENTSCHULDIGUNGEN

Wenn Ihr Kind krank ist oder aus sonstigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist es enorm wichtig, dass Sie uns so früh wie möglich Bescheid geben. Ein kurzer Anruf (929183) genügt! Wenn wir keine Nachricht bekommen, müssen wir davon ausgehen, dass etwas passiert ist.

Wann eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden muss, regelt die Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen. Bitte informieren Sie sich im unten stehenden Paragraphen:

§ 22
Schulversäumnisse

(1) Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Unabhängig von weiteren Maßnahmen aufgrund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fernbleiben die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.

(2) Das Fernbleiben vom Unterricht und von sonstigen schulischen Pflichtveranstaltungen wird in der Klassenliste oder im Klassenbuch festgehalten.

MELDUNG VON SCHULUNFÄLLEN

Bei einem Schulunfall mit Arztbesuch (das gilt auch für den Schulweg!) informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer.

SCHULWEG / BUSSE

Beachten Sie, dass der Schulweg in der Verantwortung der Eltern liegt. Bei „Fußgängern“ ist es ganz wichtig, dass Sie Gefahrenstellen deutlich machen. Wir raten auch in jedem Fall nicht allein, sondern gemeinsam mit anderen Kindern zu gehen. Eine Hilfe sind sicher auch die Schülerlotsen der IGS!

Auch in den Bussen gibt es hin und wieder Probleme. Wir versuchen, gemeinsam mit den Busunternehmen Lösungen zu finden. Eine große Hilfe sind auch die „Schulbusbegleiter/innen“ – ältere Schülerinnen und Schüler der IGS, die speziell ausgebildet wurden, um in den Bussen für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

Sollten Sie trotz aller Bemühungen Anlass zu Kritik haben, wenden Sie sich entweder direkt an das entsprechende Busunternehmen (RMV – Tel. 02602/1586-0) oder an uns.

BRINGEN / ABHOLEN DER KINDER

Viele Eltern bringen Ihr Kind morgens zur Schule. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn in/auf einem entsprechenden Kindersitz sitzt und angeschnallt ist! Achten Sie beim Parken bitte darauf, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern und/oder Einfahrten zu blockieren.

Überlegen Sie bitte, ob es morgens wirklich dringend nötig ist, Ihr Kind bis in die Klasse zu begleiten, oder ob es das nicht schon ganz alleine schafft!

Bei der Abholung bitten wir Sie, im Foyer oder bei schönem Wetter auf dem Schulhof zu warten, um unnötiges Gedränge in den engen Fluren zu vermeiden.

WICHTIG: Fahren Sie im Umkreis der Schule unbedingt langsam und sehr vorsichtig!!! Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Kinder in Gedanken über die Straße rennen und nicht auf Autos achten. 

WINTER

Bei extremen Wetterverhältnissen im Winter (Glatteis, starker Schneefall) entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken. Gerade die Dörfer können an entsprechenden Tagen mit den Bussen nicht angefahren werden. Sollten Sie Ihr Kind an diesem Morgen mit dem Auto in die Schule bringen, ist es wichtig, dass Sie es mittags auch wieder abholen, da nicht sicher gesellt werden kann, dass der Bus zur Rückfahrt eingesetzt werden kann.

UNTERRICHTSAUSFALL

Trotz „Voller Halbtagsschule“ kann es vorkommen, dass (durch Studientage, Erkrankung von Lehrerinnen/Lehrern etc.) an einem Tag der Unterricht ausfallen muss. Wir werden Sie so früh wie möglich benachrichtigen. Im Extremfall kann das allerdings auch erst am gleichen Tag mittels der Telefonkette sein.

Wenn Sie am entsprechenden Tag keine Betreuungsmöglichkeit haben, nimmt Ihr Kind am Unterricht einer anderen Klasse teil.

BEURLAUBUNGEN

Bis zu 3 Tagen kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer Beurlaubungen aussprechen. Längere Beurlaubungen erfordern eine schriftliche Begründung und das Einverständnis des Schulleiters. Gleiches gilt für Tage unmittelbar vor und nach den Ferien.

VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI SCHULVERANSTALTUNGEN

Bei Klassenfesten und sonstigen Schulfeiern, zu denen Eltern und Geschwister eingeladen sind, besteht für Eltern und Geschwister kein Versicherungsschutz. Dagegen sind als Helfer beauftragte Eltern versichert.
Für die Aufsicht der Schulkinder sind die Eltern mitverantwortlich. Die Aufsicht der Geschwisterkinder obliegt allein den Eltern.

DIES UND DAS

  • Verbrauchte Druckerpatronen können abgegeben werden.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind keine Wertgegenstände mit in die Schule nimmt. Es kommt leider auch vor, dass Dinge abhanden kommen oder beschädigt werden.
  • Wir wollen möglichst wenig Müll produzieren. Geben Sie Ihrem Kind deshalb bitte Getränke in Mehrwegflaschen und Pausenbrote in einer Brotdose mit.
  • Im Sportunterricht dürfen die Kinder keine Schmuckgegenstände, vor allem keine Ohrringe tragen. Die Gefahr von ausgerissenen Ohrläppchen oder Würgeverletzungen durch Ketten ist einfach zu groß. Im Einzelfall reicht bei kleineren Ohrsteckern auch das Abkleben mit einem Pflaster.