Termine
Zeugnisausgabe / Ferienbeginn
An den Tagen der Zeugnisausgabe (Halbjahreszeugnis: letzter Freitag im Januar/ Jahreszeugnis: letzter Schultag vor den Sommerferien) endet der Unterricht IMMER um 12:00 Uhr.
Nur im Januar (!) findet wie jeden Freitag Betreuung bis 14:00 Uhr statt.
Diese Regelung gilt nicht für die Tage vor den übrigen Ferien und vor langen Wochenenden wie Christi Himmelfahrt und Fronleichnam. Hier findet Unterricht immer bis 12:00 Uhr bzw. 13:05 Uhr statt, Betreuung bis 14:00 Uhr und GTS bis 16:00 Uhr.
Beurlaubung vor und nach den Ferien
Beurlaubungen bis zu 3 Tagen genehmigt der Klassenlehrer. Längere Fehlzeiten müssen schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung.
Möchten Sie Ihr Kind – aus welchen Gründen auch immer – unmittelbar VOR oder NACH den Ferien beurlauben lassen, benötigen Sie die Genehmigung der Schulleitung!
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